Kassenzulassung und Beihilfefähigkeit

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von psychogenen oder psycho-somatischen Erkrankungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und von der Beihilfe erstattet.

Ich bin zugelassen für alle privaten Versicherungsträger, für die Beihilfe und für die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bei den privaten Kostenträgern sind die Rahmenbedingungen für Psychotherapie unterschiedlich. Es ist empfehlenswert, bei der privaten Versicherung nach den jeweils individuell geltenden Bedingungen nachzufragen. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe orientiert sich an den Modalitäten der gesetzlichen Versicherungen.